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   OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11   

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OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11 (https://dejure.org/2013,47547)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 A 877/11 (https://dejure.org/2013,47547)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 A 877/11 (https://dejure.org/2013,47547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    MuSchG § 9 Abs. 3; BGB § 613a
    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist wegen einer Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist wegen einer Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behörde kann ausnahmsweise Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Mutterschutzfrist für zulässig erklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Ist dies nicht möglich, bewirkt die Betriebsstilllegung, dass eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus tatsächlichen Gründen unmöglich wird, so dass die Zustimmung zur Kündigung gerechtfertigt und auch bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens in der Regel geboten ist (BVerwG a. a. O., juris Rn. 16, 17 u. 20; vgl. zu § 18 BEEG: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 15 ff.).

    Denn der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz dient v. a. der Erhaltung des Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage, nicht aber der finanziellen Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen während der Schutzfrist (BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - V C 8.77 -, juris Rn. 18; vgl. zu § 18 BEEG: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 15 ff.).

    Dort ergibt sich die Kostenpflichtigkeit auch daraus, dass gemäß § 22 Abs. 1 BErzGG bzw. § 26 Abs. 1 BEEG jeweils i. V. m. § 64 SGB X nur das behördliche Verfahren zur Zahlung des Elterngeldes (jetzt auch des Betreuungsgeldes) kostenfrei ist, nicht aber das Verfahren betreffend die Elternzeit einschließlich des Kündigungsschutzes (BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 2006 - 9 ZB 06.1778 -, juris Rn. 4, zu § 18 BErzGG; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urt. v. 8. August 1997 - 24 A 1763/94 -, juris Rn. 37, zu § 9 MuSchG; BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 29, zu § 18 BEEG; VGH BW, Urt. v. 20. Februar 2007 - 4 S 2436/05 -, juris Rn. 33, zu § 18 BErzGG; a. A. zu § 9 MuSchG: BayVGH, Beschl. v. 29. März 2007 - 9 C 06.2456 -, juris Rn. 23; OVG Hamburg, Urt. v. 10. September 1982, NJW 1983, 1748, 1749).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Bis dahin ist sie schwebend wirksam (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - V C 8.77 -, juris Rn. 9; BAG, Urt. v. 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 -, juris Rn. 21 bis 23).

    26 Denn sofern von der zuständigen Behörde oder nachfolgend den Verwaltungsgerichten im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG ein Betriebsübergang bejaht und deshalb die Erklärung der Zulässigkeit der Kündigung abgelehnt bzw. aufgehoben wird, kann der Arbeitgeber nicht kündigen bzw. unterliegt er in einem Kündigungsschutzprozess wegen Unwirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung, ohne dass das daran gebundene Arbeitsgericht das Vorliegen eines Betriebsübergangs prüfen könnte (vgl. zur Tatbestandswirkung der Entscheidung nach § 9 Abs. 3 MuSchG im arbeitsgerichtlichen Verfahren: BAG, Urt. v. 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 -, juris Rn. 31, m. w. N.).

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Bis dahin ist sie schwebend wirksam (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - V C 8.77 -, juris Rn. 9; BAG, Urt. v. 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 -, juris Rn. 21 bis 23).

    Denn der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz dient v. a. der Erhaltung des Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage, nicht aber der finanziellen Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen während der Schutzfrist (BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - V C 8.77 -, juris Rn. 18; vgl. zu § 18 BEEG: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 15 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen begründe seine gegenteilige Entscheidung vom 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - nicht ausreichend, zumal dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    34 Über den - hier nicht vorliegenden - Fall hinaus, in dem im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG die Frage, ob die behauptete Betriebsstilllegung einen Betriebsübergang darstellt, schon deshalb keine Bedeutung hat, weil die Kündigung des bisherigen Arbeitgebers (mangels rechtzeitiger Erklärung ihrer Zulässigkeit durch die zuständige Behörde) nicht mehr wirksam noch vor der behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen werden konnte und sie daher ins Leere ginge, falls stattdessen ein Betriebsübergang auf den neuen Arbeitgeber vorläge (OVG NRW, Urt. v. 21. März 2000 - 22 A 5137/99 -, juris Rn. 13 bis 16, zu § 18 BErzGG; VG Saarland, Urt. v. 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 -, juris Rn. 20 bis 22; VG Sigmaringen, Urt. v. 5. Februar 2003 - 5 K 1155/01 -, juris Rn. 21 bis 23; VG Berlin, Urt. v. 21. März 1995 - 8 A 187.94 -, juris Rn. 17), ist somit auch ansonsten eine solche Prüfung im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG - abgesehen allenfalls von offensichtlichen Fällen - nicht geboten (im Ergebnis ebenso: VG Augsburg, Urt. v. 23. März 2010 - Au 3 K 09.1562 -, juris Rn. 21; VG Ansbach, Beschl. v. 31. März 2009 - AN 14 K 08.02237 -, juris Rn. 26; VG Hannover, Urt. v. 12. Dezember 2000 - 7 A 2501/99 -, juris Rn. 38; zu § 18 BEEG: VG Augsburg, Urt. v. 17. März 2009 - Au 3 K 08.981 -, juris Rn. 40/41; zu § 18 BErzGG: VG Augsburg, Urt. v. 31. Mai 2005 - Au 3 K 04.1873 -, juris Rn. 28; dem für § 18 BErzGG wohl zuneigend: BayVGH, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 BV 06.3021 -, juris Rn. 4).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Denn § 615 BGB findet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in Fällen der "Annahmeunmöglichkeit" einschließlich der "Annahmeunfähigkeit" des Arbeitgebers Anwendung, solange die Gegenleistung des Arbeitgebers nicht ausnahmsweise selbst Fixschuldcharakter hat (dazu BAG, Urt. v. 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 -, juris Rn. 37 a. E.; Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl., § 615 BGB Rn. 7).
  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Der Arbeitgeber müsste dann der durch § 9 MuSchG geschützten Arbeitnehmerin weiterhin ihren Lohn zahlen, und zwar auch ohne ihre Arbeitsleistung, sofern er sich gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug befindet und kein besonderer Ausnahmefall vorliegt, in dem ihm - unter strengen Anforderungen - die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der der Arbeitnehmerin zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BAG, Großer Senat, Beschl. v. 26. April 1956 - GS 1/56 -, juris Rn. 17 ff.; BAG, Urt. v. 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 -, juris Rn. 17 und 19; BAG, Urt. v. 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 -, juris Rn. 18; LAG Hamm, Urt. v. 12. April 2011 - 19 Sa 258/11 -, juris Rn. 415).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Dies ist die sich im Entscheidungssatz verkörpernde Rechtsfolge als Ergebnis der Subsumtion des Sachverhalts unter das Gesetz, nicht aber eine bloße Vorfrage (vgl. zur Reichweite der Rechtskraft von Urteilen gemäß § 121 VwGO: BVerwG, Urt. v. 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, juris Rn. 20 und 22; zur Bestandskraft von Bescheiden, die nicht weiter reichen kann als die Rechtskraft von Urteilen: BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1966 - V C 230.65 -, juris Rn. 16).
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Der Arbeitgeber müsste dann der durch § 9 MuSchG geschützten Arbeitnehmerin weiterhin ihren Lohn zahlen, und zwar auch ohne ihre Arbeitsleistung, sofern er sich gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug befindet und kein besonderer Ausnahmefall vorliegt, in dem ihm - unter strengen Anforderungen - die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der der Arbeitnehmerin zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BAG, Großer Senat, Beschl. v. 26. April 1956 - GS 1/56 -, juris Rn. 17 ff.; BAG, Urt. v. 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 -, juris Rn. 17 und 19; BAG, Urt. v. 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 -, juris Rn. 18; LAG Hamm, Urt. v. 12. April 2011 - 19 Sa 258/11 -, juris Rn. 415).
  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen für den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber gerichtlich festgestellt oder zwischen den Beteiligten - einschließlich des neuen Arbeitgebers - unstreitig sind (BAG, Urt. v. 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 -, juris Rn. 17).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92

    Mutterschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
    24 Zwar bezweckt der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz, Schwangeren und Wöchnerinnen den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz einer möglichen mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit möglichst zu erhalten und ihnen zugleich die psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses zu ersparen (BAG, Urt. v. 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung

  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11

    Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1989 - 5 B 38.89

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nichtigkeit

  • VGH Bayern, 25.07.2006 - 9 ZB 06.1778

    Zulassung der Kündigung in der Elternzeit; Zurücknahme des Zulassungsantrags;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1997 - 24 A 1763/94

    Kündigung; Schwangere; Zustimmung; Teilbetriebsstillegung; Verwendbarkeit einer

  • VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 2501/99

    Arbeitgeber; besonderer Fall; Betrieb; Konkurs; Kündigung; Mutterschutz;

  • VG Berlin, 21.03.1995 - 8 A 187.94

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung von Arbeitnehmern; Auswirkungen

  • VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 3 K 08.981

    Zulassung der Kündigung während der Elternzeit; "besonderer Fall"; Insolvenz des

  • VG Ansbach, 31.03.2009 - AN 14 K 08.02237

    Schließung eines Betriebs als "besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 3 MuSchG

  • OVG Hamburg, 10.09.1982 - Bf I 87/81
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 9 C 06.2456
  • VG Saarlouis, 18.07.2003 - 4 K 233/01

    Vorsorglicher Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin im

  • VG Augsburg, 31.05.2005 - Au 3 K 04.1873
  • VG Sigmaringen, 05.02.2003 - 5 K 1155/01

    Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin im Erziehungsurlaub

  • VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1562

    Betriebsstilllegung; Betriebsübergang von Arbeitsgerichten zu prüfen

  • VGH Bayern, 25.04.2007 - 12 BV 06.3021
  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 5 A 513/09

    Zustimmung zur Kündigung, Mutterschutzgesetz, Betriebsübergang

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